Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grevet Berlin Veranstaltungen

Gültig für alle Grevet-Veranstaltungen in Berlin, organisiert durch die Eposphere UG (haftungsbeschränkt).
Stand: 2026

Grevet ist eine radtouristische Selbstversorgerveranstaltung ohne Renncharakter mit hohem Gravel- und Offroad-Anteil sowie möglichen Nachtfahrten.

1. Veranstalter

1.1 Die Grevet Berlin Veranstaltungen werden ausgerichtet von:

Eposphere UG (haftungsbeschränkt)
Oderstraße 18, 10247 Berlin
Geschäftsführer: Tim Sparenberg
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 274860 B
USt-ID: DE456296070
E-Mail: info@grevet.de
Web: www.grevet.de

1.2 Grevet ist eine Marke der Eposphere UG (haftungsbeschränkt). Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und der Eposphere UG zustande.

1.3 Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Maßgeblich ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Charakter der Veranstaltung

2.1 Die Veranstaltung ist eine selbstversorgte radtouristische Ausfahrt ohne Renncharakter mit hohem Gravel- und Offroad-Anteil, die sowohl auf normalen Straßen als auch auf Wald-, Feld- und Wirtschaftswegen stattfindet. Die Veranstaltung kann Nachtfahrten beinhalten.

2.2 Alle Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihnen die spezifischen Gefahren eines Langstrecken-Selbstversorger-Radevents mit hohem Gravelanteil und möglichen Nachtfahrten bekannt sind, insbesondere körperliche Überlastung, Stürze, eingeschränkte Sichtverhältnisse, Witterungseinflüsse sowie wald- und geländetypische Gefahren.

2.3 Die Straßen entlang der Route sind nicht für den Verkehr oder unbeteiligte Personen abgesperrt. Die Straßenverkehrsordnung, die Naturschutzgesetze und Schutzgebietsverordnungen sowie die Waldgesetze der jeweiligen Länder und Bundesländer sind einzuhalten; andere Wegnutzer sowie die Natur sind rücksichtsvoll zu behandeln.

2.4 Leistungsumfang. Die Leistung des Veranstalters besteht im Wesentlichen in der Bereitstellung der Streckenführung (GPX-Track) und der zugehörigen Streckeninformationen sowie in der Organisation der Veranstaltung einschließlich Checkpoints zu Dokumentationszwecken; GPS-Live-Tracking und ergänzende Unterlagen (z. B. Streckenhandbuch) werden bereitgestellt, soweit für die jeweilige Veranstaltung angeboten. Track, Handbücher und Tracking sind eine unverbindliche Empfehlung bzw. Hilfestellung; eine Gewähr für Richtigkeit, aktuelle Fahrbarkeit, Sicherheit oder rechtliche Befahrbarkeit der vorgeschlagenen Strecke wird nicht übernommen. Navigation und Streckenwahl liegen eigenverantwortlich bei den Teilnehmenden. Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere die Sicherung oder Absperrung der Strecke, Verkehrsregelung, Begleitfahrzeuge, Besen-, Rettungs- oder Transportdienste, medizinische oder persönliche Betreuung, Unterkunft und Verpflegung. Die Teilnahme erfolgt selbstversorgt und eigenverantwortlich.

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Die Teilnahme steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen. Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausreichende physische Fitness und gesundheitlicher Zustand, um die geplanten Aktivitäten eigenverantwortlich durchzuführen
  • Eigene Ausrüstung (Fahrrad, Helm, Notbiwak etc.), die den geltenden Sicherheitsstandards entspricht
  • Fähigkeit zur eigenständigen Navigation anhand GPX-Tracks

3.2 Der Veranstalter übernimmt keine Prüfung der gesundheitlichen Eignung. Eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme wird empfohlen, insbesondere für Personen über 35 Jahre oder mit Vorerkrankungen.

4. Verpflichtungen der Teilnehmenden

4.1 Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, die im Vorfeld der Veranstaltung bereitgestellten Informationen zu Ablauf, Routen und organisatorischen Hinweisen zu lesen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.

4.2 Jede:r Teilnehmer:in bestätigt, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zur Person korrekt sind. Es besteht Anmeldepflicht mit Klarnamen; die üblichen Nachweise werden am Start kontrolliert.

5. Teilnahme auf eigene Verantwortung / Haftung

5.1 Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teil.

5.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Schäden an Eigentum oder andere Verluste, die während der Veranstaltung auftreten können, vorbehaltlich Ziffer 5.6.

5.3 Die Teilnehmenden müssen stets ihre Fahrgeschwindigkeit und Pausengestaltung entsprechend ihrem fahrerischen Können und ihrer körperlichen Verfassung wählen. Mit zunehmender Fahrdauer und besonders bei Nachtfahrten sind Ermüdung und die damit nachlassende Zuverlässigkeit der eigenen Wahrnehmung und Urteilskraft zu berücksichtigen; bei Nachtfahrten ist besondere Sorgfalt geboten.

5.4 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6 ist die Haftung für wald- und bergtypische Gefahren wie Astbruch, Steinschlag, Felssturz, Fahrspuren etc. ausgeschlossen.

5.5 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6 übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände, einschließlich Fahrräder, Ausrüstung und Wertgegenstände.

5.6 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

5.7 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, freiwilligen Helfer:innnen und Erfüllungsgehilfen.

5.8 Der Veranstalter stellt keine medizinische Betreuung, Transportdienste, Besenwagen, Taxidienstleistungen, Rettungsdienste oder persönliche Betreuung bereit. Dies gilt ausdrücklich auch während Nachtfahrten. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für ggf. verwahrte Gegenstände.

6. Navigation und Route

6.1 Die Navigation erfolgt eigenständig auf Basis des zur Verfügung gestellten GPX-Tracks. Dieser versteht sich als Vorschlag und kann bzw. muss verlassen werden, wenn z. B. kurzfristige Hindernisse auftauchen, Fehlplanungen vorliegen oder die Gesetzeslage (z. B. kurzfristige Wegsperrungen) es nicht erlaubt, ihm zu folgen.

6.2 Entsprechende Hardware sowie das Wissen um den Umgang damit werden vorausgesetzt.

6.3 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle, die durch Routenabweichungen oder Hindernisse auf der Route entstehen.

7. Anmeldung / Buchung

7.1 Die Anmeldung und Buchung von Leistungen erfolgt online über grevet.de oder veröffentlichte Partnerseiten. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Buchungsanfrage per E-Mail. Im Anschluss wird Ihre Anfrage geprüft und Sie erhalten eine verbindliche Rechnung.

7.2 Hinweis: Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der Mindestteilnehmerzahl gemäß Ziffer 11.

8. Vertragsabschluss

8.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der/die Teilnehmer:in bei Anmeldung die AGB anerkennt und die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.

8.2 Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen und jederzeit frei darüber entscheiden, ob die Anmeldung einer Einzelperson akzeptiert wird oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

8.3 Der Veranstalter kann Teilnehmende, die gegen die Regeln oder Sicherheitsvorgaben verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

8.4 Gebuchte Zusatzprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Veranstalters.

9. Widerrufsrecht / Rücktritt / Stornierung

9.1 Da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt und die Leistungserbringung einen spezifischen Termin vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

9.2 Bei Nichtteilnahme, Abbruch, Ausschluss, vorzeitigem Verlassen der Tour oder falscher Selbsteinschätzung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt ebenso, wenn Teilnehmende die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.

9.3 Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn liegt die Entscheidung über eine Teil-Erstattung im billigen Ermessen des Veranstalters.

9.4 Der Startplatz ist personengebunden. Er kann bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf eine Ersatzperson übertragen werden. Die Übertragung bedarf der vorherigen Abstimmung in Textform an info@grevet.de und erfolgt gegen eine Gebühr von 15 % des Teilnahmebetrags.

9.5 Die Ersatzperson muss die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 3 erfüllen, die Anmeldedaten vollständig übermitteln und diese AGB anerkennen. Die Übertragung wird erst mit unserer Bestätigung in Textform wirksam. Bis dahin bleiben die Rechte und Pflichten bei der ursprünglich angemeldeten Person.

9.6 Die Ersatzperson darf im privaten oder persönlichen Umfeld gesucht werden. Eine Weitergabe gegen ein Entgelt, das über das gezahlte Startgeld hinausgeht, ist ausgeschlossen. Öffentliche Angebote, insbesondere auf Kleinanzeigen-, Ticket- oder sonstigen Verkaufsplattformen, sind nicht gestattet.

9.7 Bei Verstoß gegen Ziffer 9.6 wird die Übertragung nicht bestätigt; der Startplatz kann ohne Erstattung des Startgelds entfallen.

9.8 Eine Erstattung des Startgelds durch uns erfolgt im Fall der Übertragung nicht. Der Ausgleich zwischen beiden Personen ist deren Sache.

9.9 Es wird empfohlen, eine Startplatz-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

10. Absage, höhere Gewalt oder Änderung durch den Veranstalter

10.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr – abzüglich nachweislich entstandener, nicht rückerstattbarer Dritt- und Organisationskosten – erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.

10.2 Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg oder Streik, befreien den Veranstalter für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

10.3 Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei Unwetter, Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche.

10.4 Der Veranstalter kann die Strecke auch während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen (z. B. Wetter, Gefahrenstellen, Sperrungen, behördliche Anordnungen) ganz oder teilweise sperren, umleiten oder neutralisieren und hierzu Anweisungen erteilen. Wird die Veranstaltung dadurch ganz oder in wesentlichen Teilen unmöglich, gelten die Erstattungsregelungen dieser Ziffer 10 entsprechend; die Haftung nach Ziffer 5.6 bleibt unberührt.

11. Mindestteilnehmerzahl

11.1 Der Vertragsschluss steht unter dem auflösenden Vorbehalt, dass bis zu 20 Teilnehmende je Veranstaltungstermin angemeldet und bezahlt haben. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder einen Ersatztermin anbieten.

11.2 Im Falle der Absage wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.

11.3 Beim Ersatztermin können Teilnehmende zwischen Umbuchung (ohne Gebühr) und vollständiger Erstattung wählen.

12. Versicherungen

12.1 Alle Teilnehmenden müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sei es über einen Verband oder durch eigene private Versicherung.

12.2 Alle Teilnehmenden sind auch selbst z. B. für eine gültige Kranken-, Auslandskranken- und Unfallversicherung während der Veranstaltung zuständig bzw. sollten bei ihrer bestehenden Versicherung die Abdeckung der Teilnahme an Sportevents erfragen.

12.3 Der Veranstalter empfiehlt dringend allen Teilnehmenden den Abschluss einer Auslandsrückholungsversicherung.

12.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bergung von in Bergnot geratenen Personen, insbesondere durch Flug- und Bergrettung, zu hohen Kosten führen kann. Es wird daher eine Bergrettungsversicherung (insbesondere zum Ersatz von Bergungs- und Flugrettungskosten) empfohlen; der Veranstalter haftet für derartige Kosten nicht; die Haftung nach Ziffer 5.6 bleibt unberührt.

12.5 Der Veranstalter stellt keinen Versicherungsschutz bereit.

13. Ausrüstung

13.1 Die Teilnehmenden müssen sich vor der Veranstaltung selbstständig der Veranstaltung und Witterung gemäß ausrüsten. Auf allen Touren besteht Helmpflicht. Alle Teilnehmenden sind eigenverantwortlich für eine geeignete, verkehrssichere Ausrüstung verantwortlich. Zur erforderlichen Ausrüstung zählt unter anderem:

  • Fahrrad in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand gemäß StVZO mit funktionierender Beleuchtung
  • Helm (TÜV-/GS-Norm) – Pflicht
  • Mindestens zwei voneinander unabhängige Lichtquellen vorne und hinten mit ausreichender Stromversorgung für Nachtfahrten (Powerbank oder Nabendynamo)
  • Reflektierende Elemente an Kleidung oder Fahrrad
  • GPS-Gerät mit aufgespieltem Track und ausreichender Akkukapazität
  • Mobiltelefon mit Notruffunktion
  • Reifen mit ausreichender Breite und Profil für unbefestigte Wege (mindestens 32 mm, empfohlen ~40 mm)
  • Funktionsfähige Bremsanlage (für Nässe und Schmutz geeignet)
  • Übernachtungsgepäck, möglichst in Bikepacking-Taschen (klassische Packtaschen eignen sich nicht für diese Geländetour); auf Strecken ab 300 km muss es ein Notbiwak ermöglichen
  • Multitool, Kettenschloss, Ersatzbremsbeläge, zwei Ersatzschläuche, Pumpe, Schlauch- und Mantelflicken
  • Ersatz-Schaltauge für das eigene Rad
  • Ausreichend Essen und Trinken
  • Geeignete Kleidung für Witterung, Jahreszeit und Nachtfahrten (Wetter- und Kälteschutz)
  • Erste-Hilfe-Kit
  • Ausweis für Grenzübertritte

14. Physische Fitness und Gesundheitszustand

14.1 Jede:r Teilnehmer:in muss über ausreichende physische Fitness und einen guten Gesundheitszustand verfügen, um die Herausforderungen der Distanzradfahrt einschließlich möglicher Nachtfahrten zu bewältigen. Die Teilnehmenden versichern mit der Anmeldung, gesund, ausreichend trainiert und der gewählten Strecke physisch gewachsen zu sein. Die Wahl der Distanz erfolgt eigenverantwortlich.

14.2 Der Veranstalter empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme, insbesondere für Personen über 35 Jahre oder für Personen mit Vorerkrankungen.

14.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Teilnehmenden, den eigenen Gesundheitszustand vor der Anmeldung zu prüfen.

15. Selbstversorgung

15.1 Die Veranstaltung betont den Kernaspekt der Selbstversorgung. Die Teilnehmenden tragen die vollständige Verantwortung für ihre eigene Verpflegung, Übernachtung und Pausenplanung – insbesondere auch während Nachtfahrten.

15.2 Empfehlungen des Veranstalters für Verpflegungs- oder Übernachtungspunkte entlang der Strecke sind unverbindlich; es wird nicht garantiert, dass diese tatsächlich für die Teilnehmenden zur Verfügung stehen.

16. Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrsregeln

16.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, während der Veranstaltung die geltenden Verkehrsregeln und Gesetze einzuhalten.

16.2 Die Straßenverkehrsordnung, die Naturschutzgesetze und Schutzgebietsverordnungen sowie die Waldgesetze der jeweiligen Länder und Bundesländer sind einzuhalten. Andere Wegnutzer sowie die Natur sind rücksichtsvoll zu behandeln.

16.3 Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder ist der/die Teilnehmer:in selbst zuständig. Bei Nachtfahrten ist eine funktionierende Beleuchtung gemäß StVZO zwingend erforderlich.

16.4 Anweisungen des Veranstalters oder von ihm beauftragter Personen aus Sicherheitsgründen sind verbindlich zu befolgen. In Notfällen ist die örtliche Notrufnummer (im Veranstaltungsgebiet i. d. R. 112) zu verständigen; ein genutztes GPS-/Tracking-Signal ist nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten.

16.5 Wer die Fahrt abbricht oder aufgibt, meldet sich unverzüglich beim Veranstalter ab (über den in der Veranstaltungsinformation genannten Weg). Dies ist aus Sicherheitsgründen verbindlich, damit niemand unnötig gesucht wird.

17. Ausschluss von Teilnehmenden

17.1 Der Veranstalter kann Teilnehmende in begründeten Fällen jederzeit von der weiteren Ausfahrt ausschließen, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Regelverstößen, ungeeigneter Ausrüstung oder Gefährdung anderer Teilnehmender. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

17.2 Dies gilt bereits am Start und bei erkennbarem Zustand: Fehlt die Pflichtausrüstung oder ist sie unvollständig bzw. nicht funktionsfähig, kann der Start zurückgestellt werden, bis der Mangel behoben ist. Lässt der Zustand einer Person eine sichere Weiterfahrt erkennbar nicht mehr zu (z. B. Unterkühlung, schwere Erschöpfung, Orientierungsverlust), kann der Veranstalter sie zum Abbruch anhalten. Dies dient allein der Sicherheit und ist keine Wertung.

17.3 Bei Regelverstößen oder unsportlichem Verhalten (z. B. unerlaubte fremde Hilfe, Abkürzen der Strecke, Täuschung über den Fahrtverlauf, rücksichtsloses Verhalten) kann der Veranstalter zudem die Wertung bzw. den Finisher-Status aberkennen (Disqualifikation). Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

18. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

18.1 Mit der Anmeldung stimmen Teilnehmende der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation zu.

18.2 Während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter entstehen. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material für Pressearbeit, Werbezwecke und Online-Auftritte honorarfrei genutzt werden darf. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist jederzeit schriftlich möglich. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nicht nachträglich entfernt. Drucksachen dürfen bis zur Neuauflage weiterverwendet werden. Die Veröffentlichung erfolgt stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden.

18.3 Name, und Finisherstatus werden auf der Website veröffentlicht. Wer nicht möchte, dass der bürgerliche Name erscheint, kann einen Spitznamen wählen.

18.4 Diese Verarbeitungen sind für die Erfüllung des Vertrags erforderlich, dem die Teilnehmenden durch die Anmeldung beitreten.

19. Lizenzbestimmungen / Urheberrecht

19.1 Vom Veranstalter bereitgestellte Dokumente wie GPX-Daten, Tourbeschreibungen und Tourinformationen unterliegen dem Urheberrecht. Der/die Teilnehmer:in erhält ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht, um diese für die eigenen Touren anzuwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

20. Preise und Zusatzleistungen

20.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden separat berechnet.

21. Änderungen und Ergänzungen der AGB

21.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Routenführung und Veranstaltungsmodalitäten jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

21.2 Die Teilnehmenden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

21.3 Die AGB gelten bereits ab der Buchung und nicht erst ab Beginn der Veranstaltung.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

22.1 Gerichtsstand ist Berlin.

22.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

23. Salvatorische Klausel

23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

24. Zustimmung

Mit der Anmeldung bestätigen Teilnehmende:

  • diese AGB vollständig gelesen und akzeptiert zu haben
  • die Teilnahme auf eigene Gefahr zu unternehmen
  • über ausreichende körperliche Fitness zu verfügen
  • über geeignete Ausrüstung einschließlich funktionierender Beleuchtung für Nachtfahrten zu verfügen
  • die gewählte Distanz eigenverantwortlich und der eigenen Fitness entsprechend gewählt zu haben
  • mindestens 18 Jahre alt zu sein

Hinweis: Grevet ist eine Marke der Eposphere UG (haftungsbeschränkt). Sofern bei einzelnen Veranstaltungen ergänzende lokale Regelungen bestehen, gelten diese zusätzlich zu vorliegenden AGB; im Zweifel gehen diese AGB vor.

Stand: 2026