Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grevet Hamburg Veranstaltungen
Gültig für alle Grevet-Veranstaltungen in Hamburg, organisiert durch die Northern Light Gravel UG (haftungsbeschränkt).
Stand: 2026
Grevet ist eine radtouristische Selbstversorgerveranstaltung ohne Renncharakter mit hohem Gravel- und Offroad-Anteil sowie möglichen Nachtfahrten.
1. Veranstalter
1.1 Die Grevet Hamburg Veranstaltungen werden ausgerichtet von:
Northern Light Gravel UG (haftungsbeschränkt)
Lasse Fankhänel, Geschäftsführer
Westerrode 40b
22415 Hamburg
Deutschland
E-Mail: impressum@nl-rg.de
Angaben gemäß § 5 TMG. Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Lasse Fankhänel, Westerrode 40b, 22415 Hamburg.
1.2 Grevet ist eine Marke der Eposphere UG (haftungsbeschränkt), Oderstraße 18, 10247 Berlin. Die Northern Light Gravel UG (haftungsbeschränkt) ist als regionaler Veranstalter im Rahmen der Grevet-Lizenz tätig. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und der Northern Light Gravel UG (haftungsbeschränkt) zustande. Die Eposphere UG ist nicht Vertragspartner.
1.3 Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Maßgeblich ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Charakter der Veranstaltung
2.1 Die Veranstaltung ist eine selbstversorgte radtouristische Ausfahrt ohne Renncharakter mit hohem Gravel- und Offroad-Anteil, die sowohl auf normalen Straßen als auch auf Wald-, Feld- und Wirtschaftswegen stattfindet. Die Veranstaltung kann Nachtfahrten beinhalten.
2.2 Alle Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihnen die spezifischen Gefahren eines Langstrecken-Selbstversorger-Radevents mit hohem Gravelanteil und möglichen Nachtfahrten bekannt sind, insbesondere körperliche Überlastung, Stürze, eingeschränkte Sichtverhältnisse, Witterungseinflüsse sowie wald- und geländetypische Gefahren.
2.3 Die Straßen entlang der Route sind nicht für den Verkehr oder unbeteiligte Personen abgesperrt. Die Straßenverkehrsordnung sowie die Waldgesetze der jeweiligen Länder und Bundesländer sind einzuhalten; andere Wegnutzer sowie die Natur sind rücksichtsvoll zu behandeln.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Die Teilnahme steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen. Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Ausreichende physische Fitness und gesundheitlicher Zustand, um die geplanten Aktivitäten einschließlich möglicher Nachtfahrten eigenverantwortlich durchzuführen
- Eigene Ausrüstung (Fahrrad, Helm, Beleuchtung, Notbiwak etc.), die den geltenden Sicherheitsstandards entspricht
- Fähigkeit zur eigenständigen Navigation anhand GPX-Tracks
3.2 Der Veranstalter übernimmt keine Prüfung der gesundheitlichen Eignung. Eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme wird empfohlen, insbesondere für Personen über 35 Jahre oder mit Vorerkrankungen.
4. Verpflichtungen der Teilnehmenden
4.1 Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, die im Vorfeld der Veranstaltung bereitgestellten Informationen zu Ablauf, Routen und organisatorischen Hinweisen zu lesen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
4.2 Jede:r Teilnehmer:in bestätigt, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zur Person korrekt sind. Es besteht Anmeldepflicht mit Klarnamen; die üblichen Nachweise werden am Start kontrolliert.
5. Teilnahme auf eigene Verantwortung / Haftung
5.1 Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teil.
5.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
5.3 Die Teilnehmenden müssen stets ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend ihrem fahrerischen Können und ihrer körperlichen Verfassung wählen. Bei Nachtfahrten ist besondere Sorgfalt geboten.
5.4 Die Haftung für waldtypische Gefahren wie Astbruch, Steinschlag, Fahrspuren etc. sowie für geländetypische und witterungsbedingte Risiken bei Nachtfahrten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände, einschließlich Fahrräder, Ausrüstung und Wertgegenstände, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.
5.6 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, freiwilligen Ride Leader und Erfüllungsgehilfen.
5.7 Der Veranstalter stellt keine medizinische Betreuung, Transportdienste, Besenwagen, Taxidienstleistungen, Rettungsdienste oder persönliche Betreuung bereit. Dies gilt ausdrücklich auch während Nachtfahrten. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für ggf. verwahrte Gegenstände.
6. Navigation und Route
6.1 Die Navigation erfolgt eigenständig auf Basis des zur Verfügung gestellten GPX-Tracks. Dieser versteht sich als Vorschlag und kann bzw. muss verlassen werden, wenn z. B. kurzfristige Hindernisse auftauchen, Fehlplanungen vorliegen oder die Gesetzeslage (z. B. kurzfristige Wegsperrungen) es nicht erlaubt, ihm zu folgen. Der Track kann unbefestigte, schlecht einsehbare oder technisch anspruchsvolle Passagen enthalten.
6.2 Entsprechende Hardware sowie das Wissen um den Umgang damit werden vorausgesetzt.
6.3 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle, die durch Routenabweichungen, Hindernisse auf der Route oder Planungsfehler entstehen.
7. Anmeldung / Buchung
7.1 Die Anmeldung und Buchung von Leistungen erfolgt online über grevet.de oder veröffentlichte Partnerseiten. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Buchungsanfrage per E-Mail. Im Anschluss wird Ihre Anfrage geprüft und Sie erhalten eine verbindliche Rechnung.
7.2 Hinweis: Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der Mindestteilnehmerzahl gemäß Ziffer 11.
8. Vertragsabschluss
8.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der/die Teilnehmer:in bei Anmeldung die AGB anerkennt und die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.
8.2 Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen und jederzeit frei darüber entscheiden, ob die Anmeldung einer Einzelperson akzeptiert wird oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
8.3 Der Veranstalter kann Teilnehmende, die gegen die Regeln oder Sicherheitsvorgaben verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
8.4 Gebuchte Zusatzprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Veranstalters.
9. Widerrufsrecht / Rücktritt / Stornierung
9.1 Da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt und die Leistungserbringung einen spezifischen Termin vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
9.2 Bei Nichtteilnahme, Abbruch, Ausschluss, vorzeitigem Verlassen der Tour oder falscher Selbsteinschätzung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt ebenso, wenn Teilnehmende die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.
9.3 Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn liegt die Entscheidung über eine Teil-Erstattung im billigen Ermessen des Veranstalters.
9.4 Eine Umbuchung auf eine vom Kunden genannte Person ist gegen eine Gebühr von 15 % des Teilnahmebetrags möglich.
9.5 Es wird empfohlen, eine Startplatz-Rücktrittsversicherung abzuschließen.
10. Absage, höhere Gewalt oder Änderung durch den Veranstalter
10.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr – abzüglich nachweislich entstandener, nicht rückerstattbarer Dritt- und Organisationskosten – erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.
10.2 Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg oder Streik, befreien den Veranstalter für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
10.3 Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei Unwetter, Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche.
11. Mindestteilnehmerzahl
11.1 Der Vertragsschluss steht unter dem auflösenden Vorbehalt, dass bis zu 20 Teilnehmende je Veranstaltungstermin angemeldet und bezahlt haben. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder einen Ersatztermin anbieten.
11.2 Im Falle der Absage wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.
11.3 Beim Ersatztermin können Teilnehmende zwischen Umbuchung (ohne Gebühr) und vollständiger Erstattung wählen.
12. Versicherungen
12.1 Alle Teilnehmenden müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sei es über einen Verband oder durch eigene private Versicherung.
12.2 Alle Teilnehmenden sind auch selbst z. B. für eine gültige Kranken-, Auslandskranken- und Unfallversicherung während der Veranstaltung zuständig bzw. sollten bei ihrer bestehenden Versicherung die Abdeckung der Teilnahme an Sportevents erfragen.
12.3 Der Veranstalter empfiehlt dringend allen Teilnehmenden den Abschluss einer Auslandsrückholungsversicherung.
12.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bergung von in Bergnot geratenen Personen, insbesondere durch Flug- und Bergrettung, zu hohen Kosten führen kann. Es wird daher eine Bergrettungsversicherung (insbesondere zum Ersatz von Bergungs- und Flugrettungskosten) empfohlen; der Veranstalter haftet nicht für derartige Kosten.
12.5 Der Veranstalter stellt keinen Versicherungsschutz bereit.
13. Ausrüstung
13.1 Die Teilnehmenden müssen sich vor der Veranstaltung selbstständig der Veranstaltung und Witterung gemäß ausrüsten. Auf allen Touren besteht Helmpflicht. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Ausrüstung der Teilnehmenden vor oder während der Veranstaltung zu kontrollieren; die Teilnahme mit offensichtlich ungeeigneter Ausrüstung kann jedoch zum Ausschluss führen. Zur erforderlichen Ausrüstung zählt unter anderem:
- Fahrrad in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand
- Helm (TÜV-/GS-Norm) – Pflicht
- Mindestens zwei voneinander unabhängige Lichtquellen vorne und hinten mit ausreichender Stromversorgung für Nachtfahrten (Powerbank oder Nabendynamo)
- Reflektierende Elemente an Kleidung oder Fahrrad
- GPS-Gerät mit aufgespieltem Track und ausreichender Akkukapazität
- Mobiltelefon mit Notruffunktion
- Reifen mit ausreichender Breite und Profil für unbefestigte Wege (mindestens 32 mm, empfohlen ca. 40 mm)
- Funktionsfähige Bremsanlage (für Nässe und Schmutz geeignet)
- Übernachtungsgepäck, möglichst in Bikepacking-Taschen (klassische Packtaschen eignen sich nicht für diese Geländetour)
- Multitool, Kettenschloss, Ersatzbremsbeläge, zwei Ersatzschläuche, Pumpe, Schlauch- und Mantelflicken
- Ersatz-Schaltauge für das eigene Rad
- Ausreichend Essen und Trinken
- Geeignete Kleidung für Witterung, Jahreszeit und Nachtfahrten (Wetter- und Kälteschutz)
- Erste-Hilfe-Kit
- Ausweis für Grenzübertritte
14. Physische Fitness und Gesundheitszustand
14.1 Jede:r Teilnehmer:in muss über ausreichende physische Fitness und einen guten Gesundheitszustand verfügen, um die Herausforderungen der Distanzradfahrt einschließlich möglicher Nachtfahrten zu bewältigen.
14.2 Der Veranstalter empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme, insbesondere für Personen über 35 Jahre oder für Personen mit Vorerkrankungen.
14.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Teilnehmenden, den eigenen Gesundheitszustand vor der Anmeldung zu prüfen.
15. Selbstversorgung
15.1 Die Veranstaltung betont den Kernaspekt der Selbstversorgung. Die Teilnehmenden tragen die vollständige Verantwortung für ihre eigene Verpflegung, Übernachtung und Pausenplanung – insbesondere auch während Nachtfahrten.
15.2 Empfehlungen des Veranstalters für Verpflegungs- oder Übernachtungspunkte entlang der Strecke sind unverbindlich; es wird nicht garantiert, dass diese tatsächlich für die Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
16. Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrsregeln
16.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, während der Veranstaltung die geltenden Verkehrsregeln und Gesetze einzuhalten.
16.2 Die Straßenverkehrsordnung und die Waldgesetze der jeweiligen Länder und Bundesländer sind einzuhalten. Andere Wegnutzer sowie die Natur sind rücksichtsvoll zu behandeln.
16.3 Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder ist der/die Teilnehmer:in selbst zuständig. Bei Nachtfahrten ist eine funktionierende Beleuchtung gemäß StVO zwingend erforderlich.
17. Ausschluss von Teilnehmenden
17.1 Der Veranstalter kann Teilnehmende in begründeten Fällen jederzeit von der weiteren Ausfahrt ausschließen, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Regelverstößen, ungeeigneter Ausrüstung, fehlender oder defekter Beleuchtung bei Nachtfahrten oder Gefährdung anderer Teilnehmender. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
18. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
18.1 Mit der Anmeldung stimmen Teilnehmende der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation zu.
18.2 Während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter entstehen (teils per Drohne). Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material für Pressearbeit, Werbezwecke, Social Media und Online-Auftritte honorarfrei genutzt werden darf. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist jederzeit schriftlich möglich. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nicht nachträglich entfernt. Drucksachen dürfen bis zur Neuauflage weiterverwendet werden. Die Veröffentlichung erfolgt stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden.
18.3 Name, Startnummer und Ergebnisse werden auf der Website veröffentlicht. Wer nicht möchte, dass der bürgerliche Name erscheint, kann einen Spitznamen wählen.
18.4 Diese Verarbeitungen sind für die Erfüllung des Vertrags erforderlich, dem die Teilnehmenden durch die Anmeldung beitreten.
19. Lizenzbestimmungen / Urheberrecht
19.1 Vom Veranstalter bereitgestellte Dokumente wie GPX-Daten, Tourbeschreibungen und Tourinformationen unterliegen dem Urheberrecht. Der/die Teilnehmer:in erhält ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht, um diese für die eigenen Touren anzuwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
20. Preise und Zusatzleistungen
20.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden separat berechnet.
21. Änderungen und Ergänzungen der AGB
21.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Routenführung und Veranstaltungsmodalitäten jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
21.2 Die Teilnehmenden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
21.3 Die AGB gelten bereits ab der Buchung und nicht erst ab Beginn der Veranstaltung.
22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
22.1 Gerichtsstand ist Hamburg.
22.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
23. Salvatorische Klausel
23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
24. Zustimmung
Mit der Anmeldung bestätigen Teilnehmende:
- diese AGB vollständig gelesen und akzeptiert zu haben
- die Teilnahme auf eigene Gefahr zu unternehmen
- über ausreichende körperliche Fitness zu verfügen
- über geeignete Ausrüstung einschließlich funktionierender Beleuchtung für Nachtfahrten zu verfügen
- mindestens 18 Jahre alt zu sein
Hinweis: Grevet ist eine Marke der Eposphere UG (haftungsbeschränkt), Oderstraße 18, 10247 Berlin. Die Northern Light Gravel UG (haftungsbeschränkt) ist als regionaler Veranstalter im Rahmen der Grevet-Lizenz tätig. Die Eposphere UG ist nicht Vertragspartner. Sofern bei einzelnen Veranstaltungen ergänzende lokale Regelungen bestehen, gelten diese zusätzlich zu vorliegenden AGB; im Zweifel gehen diese AGB vor.
Stand: 2026